Bedingungen der Reitpony Online-Auktion der Ponyforum GmbH

A. Vorbedingungen

Die Ponyforum GmbH (im Folgenden auch „Veranstalterin“ genannt) lässt im vorgenannten Zeitraum im Namen und auf Rechnung des Ausstellers über eine Online-Plattform jeweils Ponys zum Verkauf anbieten, sog. „Online-Auktion“. Der Aussteller sichert zu, dass er verfügungsberechtigter Eigentümer des Sportponys ist. 

Der Verkauf über das Pony kommt direkt zwischen dem Aussteller als Verkäufer und dem erfolgreichen Bieter als Käufer zustande. Es handelt sich um einen Kaufvertrag im Sinne der §§ 433 ff. BGB, der nicht über eine öffentliche Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB zustande kommt. 

Der Aussteller erkennt bereits mit der Anmeldung des Ponys diese Bedingungen der „Online- Auktion“ an. Mit der Teilnahme am Bietvorgang erkennt der Bieter, im Folgenden auch Teilnehmer genannt, die Bedingungen der „Online-Auktion“ an. Im Falle eines erfolgreichen Bietvorgangs kommt ein Kaufvertrag nur zwischen dem Aussteller und dem Käufer zustande. 

 

B. Teilnahme, Gebote, Zustandekommen des Vertrages 

I. Das Ausbieten der Ponys erfolgt in Euro. Es werden nur Angebote gegenüber dem Letztbietenden mit einer Steigerung von mindestens 200,00 € angenommen. 

II. Die Endpreise sind brutto. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer variiert je nach steuerrechtlicher Veranlagung des Verkäufers. Zu dem Endpreis kommen die unter lit. C genannten Zuschläge wie Versicherung, Verkaufsgebühr etc. hinzu. 

III. An der „Online-Auktion“ können nur juristische Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen teilnehmen. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

IV. Teilnahmevertrag durch Registrierung

1. Jeder Teilnehmer hat sich bei der Veranstalterin durch eine Anmeldung zu registrieren. Hierdurch kommt ein Teilnahmevertrag mit der Veranstalterin zustande. Jedem Teilnehmer kann nur ein Account zugewiesen werden. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht. 

2. Der Teilnehmer hat bei der Anmeldung seinen wahren Namen und seine korrekte Adresse anzugeben. Ebenso hat er anzugeben, ob es sich bei ihm um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Sollte ein Teilnehmer unrichtige Angaben machen, kann der Teilnahmevertrag fristlos gekündigt werden. Die Veranstalterin sowie von ihr mit der Durchführung der Online-Auktion beauftragte Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, auch die IP-Adresse des Teilnehmers zu speichern. 

3. Der Teilnehmer kann den Teilnahmevertrag jederzeit kündigen. Sein Zugang nebst Passwort wird dann nach Ablauf der Auktion deaktiviert. Eine zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene „Online-Auktion“, bei der der kündigende Teilnehmer ein Gebot abgegeben hat, wird ungeachtet dessen vertragsgemäß abgeschlossen. 

4. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Teilnahmevertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer grundlos die Erfüllung des im Wege der Auktion geschlossenen Vertrages verweigert oder nie die Absicht hatte, diesen zu erfüllen. 

Die Veranstalterin ist berechtigt, den Teilnehmer von weiteren Veranstaltungen auszuschließen. 

V. Zugang durch Passwort

1. Mit der Registrierung erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, sich selbst ein Passwort zu erstellen, über das ihm der Zugang zu der Online-Plattform und die Teilnahme an der Online-Auktion durch Abgabe von Geboten ermöglicht wird. 

2. Der Teilnehmer hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. Dies gilt auch gegenüber Familienmitgliedern. Er darf sein Passwort nur an solche Personen weiter- geben, die befugt sind, in seinem Namen und auf seine Rechnung zu bieten. 

3. Der Teilnehmer ist bei schuldhaftem Verlust der Zugangsdaten und bei von ihm verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich. Er hat die Veranstalterin von eventuell entstehenden Schäden freizustellen. 

4. Sollten dem Teilnehmer die Zugangsdaten abhandenkommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er die Veranstalterin unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ihm werden dann neue Zugangsdaten zugewiesen. 

VI. Erreichbarkeit des Servers

1. Die Veranstalterin gewährleistet eine technische Erreichbarkeit der Auktions-Seite von 95% 

2. Bei längeren Ausfallzeiten und beim Ausfall des Servers zum Zeitpunkt eines Auktionsendes kann die Auktionszeit der betroffenen Auktionen durch die Veranstalterin verlängert werden. Die Zeit der Verlängerung wird von der Veranstalterin nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses von Verkäufer und Bietern bestimmt. 

VII. Mindestverkaufspreis

1. Das Pony wird mit einem Anfangsgebot (=Startpreis) zu Beginn der Online-Auktion auf der Online-Plattform eingestellt.

2. Einen offiziellen, sichtbaren Mindestverkaufspreis gibt es nicht. Aber es wird mit dem Verkäufer ein provisionsfreier Rückkaufpreis vereinbart, bis zu dem er selbst mitbieten darf.  Auf jeden Fall erhält derjenige den Zuschlag, der das höchste Gebot bei Auktionsende abgegeben hat.

 

VIII. Vertrag, Gewährleistung

1. Die Veranstalterin ist nicht Partei des durch das Höchstgebot zustande gekommenen Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Meistbietendem. 

2. Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Erklärungen der Teilnehmer insbesondere hinsichtlich ihrer Person sowie ihrer Zahlungsfähigkeit und -willigkeit. Eine Prüfung von Identität und Bonität erfolgt nicht. Ebenso wenig steht die Veranstalterin aus eigener rechtlicher Verpflichtung für das versteigerte Pony, seine Mangelfreiheit oder eventuell fehlende Eigenschaften ein. Angaben zur Beschaffenheit des Ponys stammen vom Aussteller und werden von der Veranstalterin nicht auf Richtigkeit überprüft.

 

IX. Gebote/Sofortkauf

1. Es besteht die Möglichkeit des Sofortkaufs. Das Interesse am Sofortkauf wird per Mail angemeldet. Dabei müssen alle Kontaktdaten genannt und ein Angebotspreis für das betreffende Pony abgegeben werden. Die Anmeldung des Interesses zum Sofortkauf verpflichtet noch zu nichts. Vielmehr wird zwischen dem Verkaufsleiter, dem Interessenten und dem meistbietenden Vorbieter ausgehandelt, ob sich die beteiligten Personen mit dem angebotenen Preis auf einen Kaufabschluß einigen können. Ist ein akzeptabler Kaufpreis einvernehmlich vereinbart worden, hat der Käufer diesen Preis als verbindliches Onlinegebot abzugeben. Der Käufer bekommt daraufhin einen Kaufvertrag per Mail zugeschickt. Sobald dieser Vertrag unterschrieben zurückgeschickt wird, wird das betreffende Pony als verkauft gekennzeichnet und für die weitere Auktion gesperrt.

Sollte der Kaufvertrag unter persönlicher Anwesenheit der Kaufvertragsparteien, beziehungsweise deren Vertreter zu Stande kommen, gelten für den Vertrag ausschließlich die Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag. Die Auktionsbedingungen werden gegenstandslos. Das unter F) geregelte Widerrufsrecht erlischt.

2. Ein Gebot erlischt mit der Abgabe eines Übergebotes. Bis dahin ist der Bieter an sein Gebot gebunden. 

3. Der Vertrag über den Erwerb des Ponys zwischen Aussteller und Höchstbietendem kommt durch Ablauf der Auktionszeit zustande (auch als „Zuschlag“ bezeichnet). Technisch bedingte Verzögerungen – auch bei Überlastung der Übertragungswege – sind nicht vom Veranstalter zu vertreten. 

4. Sollte sich das am Auktionsende höchste Gebot als unwirksam herausstellen, gewinnt auch das nächst niedrigere Gebot die Auktion nicht. Die Veranstalterin kann in diesem Fall die „Auktion“ wiederaufnehmen und ein neues Auktionsende bestimmen. Als Startpreis ist in diesem Fall das bis dahin höchste wirksame Gebot festzusetzen. 

5. In der Gebotsphase können Gebote unterschiedlicher Höhe abgegeben werden. Der Preis erhöht sich jeweils um mindestens 200,- €, ab einem Kaufpreis von über 10.000,- € jeweils um mindestens 500,- € (im Folgenden als „Schrittweite“ bezeichnet). Es können auch höhere Gebote abgegeben werden, diese müssen aber ein Vielfaches von 100 € sein. Eingehende Gebote werden strikt nach deren zeitlichem Eingang priorisiert. Soweit am Ende der Auktion zwei oder mehr identische Höchstgebote vorliegen, so gewinnt das zuerst eingetroffene Gebot die Auktion. Alle Zeitangaben bestimmen sich nach der System-Uhrzeit des Servers. 

6. Sofern ein Höchstgebot abgeben wurde, erhält der Teilnehmer eine E-Mail in welcher sein Gebot bestätigt und ihm mitgeteilt wird, in welcher Höhe er derzeit Höchstbietender ist. Sobald das Höchstgebot überboten wurde, erhält der Teilnehmer umgehend eine weitere E-Mail, in welcher ihm mitgeteilt wird, dass er überboten wurde. 

7. Durch einen Countdown wird über die gesamte Auktionszeit im oberen Bereich der Offerte die verbleibende Zeit bis zum jeweiligen Auktionsende für das Lot (zu versteigerndes Pferd) angezeigt. In den letzten fünf Minuten vor dem endgültigen Ende der Auktion eines Lots verlängert jede Bietaktivität den Countdown um fünf Minuten, so dass nach einem Gebot bis zum endgültigen Auktionsende der Countdown wieder fünf Minuten beträgt. Kommt es während dieser Zeit zu keinem Gebot mehr, endet die Auktion. Eine Verlängerung der Abschlusszeit für ein vorhergehendes Lot führt nicht zur Verlängerung für das nachfolgende Lot.

X. Speicherung, Veröffentlichung

1. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von der Veranstalterin gespeichert und ist für den Käufer in seinem Kundenkonto zugänglich. Die Veranstalterin erhebt und verarbeitet Nutzerdaten ausschließlich zur Durchführung der Auktionen. 

2. Die Veröffentlichung der jeweiligen Gebote während der einzelnen Auktionen erfolgt ohne Nennung des Namens des teilnehmenden Bieters mit seiner Bieterkennung. Allein die Daten des Meistbietenden werden an den Aussteller nach Ende der Auktion weitergegeben. 

 

C. Abrechnung, Bezahlung, Eigentumsübergang 

I. Die Endpreise sind Bruttopreise. Der Käufer schuldet dem Verkäufer/Aussteller das zugeschlagene Gebot (= Endpreis). Hierin ist je nach Aussteller eine Mehrwertsteuer enthalten oder auch nicht.

II. Die Ponyforum GmbH erhebt für seine Vermittlung vom Käufer eine Verkaufsgebühr in Höhe von 6 % des Endpreises (netto) zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. 

III. Die Ponyforum GmbH hat für das zur Versteigerung kommende Pony bei der GHV eine obligatorische Versicherung vereinbart (Vgl. E.) und erhebt hierfür vom Käufer einen Betrag in Höhe von 2,1 % des Bruttopreises zuzüglich 19% Versicherungssteuer (in Summe 2,5%). 

IV. Der vom Käufer zu zahlende Abrechnungsbetrag wird vor diesem Hintergrund wie folgt berechnet: 

          1. Rechnungsposition: Zuschlagpreis

          2. Rechnungsposition: 6 % Vermittlungsgebühr vom Zuschlagpreis

          + 19% Umsatzsteuer (von der zu zahlenden Vermittlungsgebühr)

          3. Rechnungsposition: 2,5 % Versicherung

          = Abrechnungsbetrag

 

Preisbeispiel mit Zuschlagpreis von        10.000,00 EUR

6,0 % Käuferprovision                                600,00 EUR

Darauf 19% MwSt.                                     114,00 EUR

2,5 % Versicherung                                    249,90 EUR

Gesamtpreis zu zahlen                           10.963,90 EUR

 

 

V. Der Abrechnungsbetrag ist vom Aussteller an die Ponyforum GmbH unwiderruflich zur Einziehung abgetreten. 

VI. Der Abrechnungsbetrag ist sofort nach Auktionsende zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat entweder per Scheck oder per Überweisung auf das Konto der Ponyforum GmbH zu erfolgen. 

VII. Der Aussteller behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Abrechnungsbetrages an die Ponyforum GmbH das Eigentum am jeweiligen Pony gemäß § 449 BGB vor. Im Falle der Zahlung durch Scheck oder der Überweisung erfolgt der Eigentumsübergang im Zeitpunkt der vorbehaltlosen Gutschrift des Abrechnungsbetrages auf dem Konto der Ponyforum GmbH.

VIII. Zahlt der Käufer den Abrechnungsbetrag nicht binnen 5 Werktagen (einschließlich Samstag) nach Zugang der Rechnung, so kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und das Pony anderweitig veräußern. Der Erstkäufer haftet hierbei für einen etwaigen Mindererlös und ist auch der Veranstalterin gegenüber schadensersatzpflichtig. 

IX. Der Aussteller tritt an die Ponyforum GmbH das Recht auf Klageerhebung zur Geltendmachung des Verkaufspreises unwiderruflich ab. Das Risiko eines Rechtsstreits trägt der Aussteller allein.

 

D. Abnahme und Gefahrübergang 

I. Nach der Auktion ist der Käufer grundsätzlich verpflichtet, das Pony an dem jeweilig veröffentlichten Standort zeitnah abzuholen. Alle Kosten, die nach dem Zuschlag anfallen, sind vom Käufer zu tragen. Das ist v.a. die Einstellgebühr im Vermarktungsstützpunkt Erlinghausen von 18 € pro Tag zzgl. MwSt.

II. Das Risiko der zufälligen Verschlechterung oder des Unterganges geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

 

E. Versicherung 

Die Ponys werden in der Regel für 8 Wochen nach dem Zuschlag auf Tod, Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit, sowie auf OP-Kosten (Basisvariante mit 500 € Selbstbeteiligung) und Haftpflicht (Basisvariante) versichert. Die Kosten für die Versicherung sind vom Käufer zu tragen. Die Versicherungsprämie in Höhe von 2,5 % des Zuschlagpreises wird zusammen mit dem Zuschlagpreis fällig (siehe Punkt C).

Für Ponys, die 13 Jahre u. älter sind und einige wenige andere Ponys gilt eine Sonderregel. In diesen Fällen wird die Basisversicherung abgeschlossen, d.h. derselbe Schutz wie oben beschrieben, aber ohne dauernde Unbrauchbarkeit. Die Versicherungsprämie beträgt dann 1,5 % des Zuschlagpreises. Ein Anspruch auf die eine oder die andere Art der Versicherung besteht unabhängig von dem jeweiligen Pony nicht.

Die Versicherung kann zum direkten Anschluß des Ablaufdatums ohne Wartezeit und ohne neue Untersuchungen verlängert werden, sofern der Käufer eine feste Zustellanschrift in Deutschland hat und das Pferd dauerhaft in Deutschland gehalten wird. 

Die Verlängerung ist innerhalb des achtwöchigen Zeitraums formlos zu beantragen.

 

F. Widerrufsbelehrung 

1. Widerrufsrecht 

Dem Käufer, sofern er Verbraucher ist, steht, sofern der Verkäufer Unternehmer ist, gem. § 312 g BGB das Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Der Käufer hat dann das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. 

D.h. bei Kaufverträgen zwischen Verbarucher und Verbraucher, oder zwischen Unternehmer (im o.g. Sinne) und Unternehmer gilt kein Widerrufsrecht.

Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Pony in Besitz genommen haben bzw. hat. 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer entweder 

den Verkäufer oder 

der Ponyforum GmbH, Ortsstr. 29, 67808 Schönborn Fax: 06361- 3691, Email: [email protected] 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Die Ponyforum GmbH tritt hierbei als Empfangsbotin des Verkäufers auf. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 

2. Folgen des Widerrufs 

Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, werden ihm alle Zahlungen, die Veranstalterin und Verkäufer von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Verkäufer oder der Veranstalterin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Veranstalterin und Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er das Pony zurückgeführt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rückgabe des Ponys. 

1 Muster für das Widerrufsformular

Anlage 2 zu Art 246a § 1 II 1 Nr 1und § 2 II Nr 2 EGBGB 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) • 

An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum 

____________________ (*) Unzutreffendes streichen. 

 

G. Beschaffenheitsvereinbarung 

Als Beschaffenheit des Ponys sind die nachfolgenden beschriebenen Eigenschaften zwischen Käufer und Aussteller vereinbart: 

1. Die auf der Auktions-Seite veröffentlichten Angaben zur Abstammung und zum Alter sowie bezüglich Geschlecht und Farbe.

2. Außerhalb der Beschaffenheitsvereinbarung veranlasst der Veranstalter, dass alle Ponys bereits bei den Ausstellern vor Anlieferung durch selbständige Tierärzte klinisch untersucht werden. Der Umfang der Untersuchung und die erhobenen Befunde werden durch ein Gesundheitsprotokoll dokumentiert. Das Gesundheitsprotokoll ist eine eigenverantwortliche Bewertung des jeweiligen Tierarztes zum Ausstellungsdatum. Es ist nicht Vertragszusage des Veranstalters oder des Ausstellers. Das fachtierärztliche Protokoll steht auf der Auktions-Seite zur Einsichtnahme zur Verfügung. 

 

 

H. Haftung, Verjährung 

I. Die in § 437 BGB geregelten Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung des Ponys, sofern es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer und bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt (Verbrauchsgüterkauf). Liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, verjähren die vorgenannten Ansprüche innerhalb von drei Monaten ab Ablieferung des Ponys.

II. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen sind ausgenommen Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder der Ponyforum GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. 

Weiter sind von allen Haftungsbeschränkungen sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder der Ponyforum GmbH, oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers oder der Ponyforum GmbH beruhen. 

 

I. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel 

I. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

II. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und der Veranstalterin, der Ponyforum GmbH, ist der Sitz der Veranstalterin, sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Käufer über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt. 

III. Sollten einzelne Regelungen oder Teile derselben unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.